- Mit Bausparen Startkapital aufbauen
- Bonus und staatliche Förderung sichern
- Eigenen Finanz-Trainingsplan erstellen
Bausparen für junge Leute
Das wichtigste Projekt startet jetzt
Beim Bausparen und bei den eigenen Wohnträumen ist es wie bei jedem Projekt: Mit einer cleveren Idee früh starten, vollen Einsatz zeigen und dranbleiben. Dann sieht man schon bald Ergebnisse. Gemeinsam mit den Heimatexperten von Schwäbisch Hall haben wir Tipps, wie Sie die Weichen beim Bausparen finanziell in die richtige Richtung stellen.
Sparen und Extrageld kassieren
Rücklagen bilden
Mit dem ersten Job entsteht ein ganz neues Lebensgefühl: Man wird selbstständiger und es kommt plötzlich regelmäßig Geld aufs Konto. Jeder hat seine eigenen Vorstellungen davon, was er damit machen möchte. Aber es lohnt sich auch, etwas zu sparen und Rücklagen für spätere, größere Wünsche zu bilden – zum Beispiel für die erste eigene Wohnung. Das macht die Zukunft etwas leichter.
Extras für junge Bausparer
Extra-Geld von Schwäbisch Hall
Für alle unter 22-Jährigen im Tarif FuchsStart (Tarifvariante XY):
- 200 Euro Junge-Leute-Bonus1,
- Guthabenverzinsung 0,25 Prozent inkl. Zinsplus2,
- Entgeltbefreiung3.
Extra-Geld vom Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 40 Euro monatlich auf einen Bausparvertrag. Tipp: Einfach mal beim Chef nachfragen.
Extra-Geld vom Staat
Eigene Einzahlungen und die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen werden mit rund 70 Euro Wohnungsbauprämie4, rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage4 und 175 Euro Riester-Grundzulage4 honoriert. Unter 25-Jährige erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro fürs Riester-Bausparen.
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall (Stand: Juli 2021)
Eigenen Finanz-Trainingsplan erstellen
Finanzpolster mit Bausparen anlegen
Mit einem eigenen Finanz-Trainingsplan ist es einfacher, ein Finanzpolster für später anzulegen. Das geht zum Beispiel beim Bausparen mit Schwäbisch Hall schon mit kleinen Beträgen. Sichern Sie sich damit auch das Extra-Geld von Chef und Staat4, den Junge-Leute-Bonus1 und die Option auf ein späteres Darlehen.
So starten Sie Ihr Finanzprojekt
1. Monatliche Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen
2. Monatliche Sparrate festlegen
3. Finanz-Trainingsplan mit Extra-Geld aufstellen
Rechenbeispiel für einen Finanz-Trainingsplan
Bausparvertrag über 25.000 EUR im Tarif FuchsStart (Tarifvariante XY) für junge Leute (Beträge gerundet) |
|
Eigener Sparbeitrag (122,50 EUR5 monatlich, Sparzeit ca. 6 Jahre, 11 Monate6) | 10.168 EUR |
Extra von Schwäbisch Hall: Junge-Leute-Bonus1 (einmalig) | 200 EUR |
Von Schwäbisch Hall: Guthabenzins inkl. Zinsplus2 | 111 EUR |
Extra vom Staat4: Arbeitnehmersparzulage | 298 EUR |
Extra vom Staat4: Wohnungsbauprämie | 490 EUR |
Extra vom Chef: Vermögenswirksame Leistungen (40 EUR monatlich) | 3.320 EUR |
Bausparguthaben7 am Ende der Sparphase ca. | 14.076 EUR |
+ Darlehensanspruch ca. | 10.924 EUR |
Beantragung Wohnungsbauprämie
Wenn Sie den elektronischen Versandweg gewählt haben, beantragen Sie Ihre Wohnungsbauprämie online im Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall.
Haben Sie den postalischen Versandweg gewählt, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall.
Häufige Fragen zum Bausparen für junge Leute
Das sind die Voraussetzungen für den Bonus:
- Das Alter ist bei Vertragsabschluss unter 22 Jahre.
- Der Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristischen Personen).
- Es ist noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden.
- Er gilt nur für einen Vertrag und
- der Bausparvertrag wird zugeteilt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Bonus automatisch mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
Ein Bausparvertrag bietet Vorteile, die auch Studenten nutzen können, zum Beispiel die staatlichen Fördermöglichkeiten. Junge Leute können sich damit mit kleinen Schritten ein Finanzpolster anlegen und haben später die Option auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für die eigenen vier Wände.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
- deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach.
Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking erteilen, ändern oder löschen.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde.
Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.
Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.
1 Einmalig nur für unter 22-Jährige beim Tarif FuchsStart (Tarifvariante XY). Weitere Voraussetzungen siehe § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
2 Weitere Voraussetzungen § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Im FuchsStart. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens fünf Jahre betragen.
3 Befreiung vom Jahresentgelt bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres für einen Vertrag im Tarif FuchsStart (Tarifvariante XY).
4 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
5 Monatliche Sparrate vor Zuteilung des Bausparvertrags.
6 Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr und das Jahres-/Vertragsentgelt separat gezahlt werden. Die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
7 Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Junge-Leute-Bonus, Zinsplus, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Guthabenzins abzgl. Abschlussgebühr. Nach Zuteilung werden zusätzlich 70 Euro Wohnungsbauprämie und 40 Euro Arbeitnehmersparzulage fällig.