Einlagensicherung

Seit dem 3. Juli 2015 sind im Rahmen der Harmonisierung in Europa neue gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten.  

Kern dieser gesetzlichen Regelungen ist, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht.

Unser Haus ist der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossen. Diese hat die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihr angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben. Hierdurch wird die Insolvenz einer angeschlossenen Bank und damit auch ein Entschädigungsfall vermieden. Dieser sogenannte Institutsschutz ist also dem o. g. Einlagenschutz vorgeschaltet. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung und somit seit mehr als 80 Jahren hat es keine Insolvenz einer der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank gegeben, so dass noch nie ein Einleger entschädigt werden musste.

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend haben wir dennoch für unser Haus den „Informationsbogen für den Einleger“ zu erstellen, mit dem wir Sie über Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes im Falle einer Insolvenz informieren.