Wir benötigen Ihre Zustimmung

Informationen zum BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.

Bei Änderungen unserer Vertrags- bzw. Entgeltbedingungen haben wir Sie bisher zwei Monate vor Wirksamwerden über die geplante Änderung informiert. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben.

Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Vertrags- bzw. Entgeltänderungen ebenfalls unwirksam.

Damit Ihre Kundenverbindung mit der Raiffeisenbank Dietersheim und Umgebung eG in gewohnter Weise fortgeführt werden kann, benötigen wir jetzt Ihre aktive Unterstützung und Zustimmung.

In den letzten Wochen haben Sie gegebenenfalls noch einmal alle Informationen rund um die Zustimmung per Post erhalten. Bitte stimmen Sie - sofern noch nicht geschehen - den neuen Vertragsbedingungen möglichst bald zu. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Wichtiger Hinweis für die Zustimmung im OnlineBanking:

Für die Zustimmung im OnlineBanking ist es nötig auch die Anhänge (AGB/Sonderbedingungen + Preis- und Leistungsverzeichnis) zu öffnen. Bitte beachten Sie, dass diese dafür extra angeklickt werden müssen.

 

Alternativ können Sie auch gerne das unten stehende Formular zur Zustimmung ausdrucken, unterschreiben und in unserer Bank abgeben. Bei Bedarf händigen wir Ihnen das Bedingungswerk sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis gerne noch einmal aus.