SEPA - Single Euro Payments Area

Einheitliche Zahlverfahren in Europa

Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, wurden zum 01. Februar 2014 auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.  

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Überweisungen

Außer der Verwendung von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) auch im Inland wird sich im Vergleich zu heute nicht viel ändern. Die Raiffeisenbank Dietersheim und Umgebung eG wird Privatkunden für einen Übergangszeitraum bis Februar 2016 beide Überweisungsformate (alt und neu) zur Verfügung stellen. Geschäftskunden und Vereine müssen gemäß den geltenden Regularien seit 01. Februar 2014 das SEPA-Format im Überweisungsverkehr anwenden.

Lastschriften

Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können künfitg Gelder von Konten innerhalb des SEPA-Raumes eingezogen werden. Die Verfahren ähneln den bislang in Deutschland eingesetzten Verfahren. Als Identifzierung der Bankverbindung dienen IBAN und BIC. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurück gegebenen Lastschriften gelten im Binnenmarkt einheitliche Regeln. Hier besteht insbesondere Handlungsbedarf für Geschäftskunden und Vereine, die bereits ein Lastschriftverfahren nutzen oder künftig nutzen wollen.

Kartenzahlungen

Für die Verbraucher in Deutschland ändert sich nichts. Die VR-BankCard und die Kreditkarten der Raiffeisenbank Dietersheim und Umgebung eG erfüllen bereits die SEPA-Anforderungen.